nach
oben

Capital Floor

Einführung des „Capital Floors“ – Tiefer geht es nicht mehr.

Aggregierter RWA Floor von 72,5% ab 2027

einfuehrungdes„capitalfloors“–tiefergehtesnichtmehr.

Der Capital Floor wurde mit dem Hintergrund eingeführt, dass die Banken auch bei Nutzung interner Modelle zumindest Eigenmittel vorhalten, die nicht unter ein aufsichtlich erwünschtes Maß fallen. Die Berücksichtigung des Floors erfolgt über die einfache Multiplikation der von den Banken mittels der Standardverfahren ermittelten RWAs mit einem vom Baseler Ausschuss kalibrierten „Floor-Faktor“.

Ende 2014 hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht ein erstes Konsultationspapier zur Neugestaltung der bestehenden Untergrenzen für die Mindesteigenmittelanforderungen bei der Verwendung interner Modelle veröffentlicht. In diesem Papier wurde perspektivisch aufgezeigt, wie die bestehende „Basel I-Floor-Regelung“ ersetzt werden kann. Diese wurde im Zuge von Basel II in 2007 eingeführt und findet sich aktuell in Artikel 500 CRR. Hieraus geht ein „Floor-Faktor“ von 80% hervor, der von den Banken bis zum 31. Dezember 2017 anzuwenden war.

Insbesondere sieht der Baseler Ausschuss Kapitaluntergrenzen aus den nachfolgend aufgeführten Gründen als wichtigen Bestandteil der bankenaufsichtsrechtlichen Rahmenwerke an:

Empirische Untersuchungen des Baseler Ausschusses anhand von hypothetischen Portfolios belegen den großen Spielraumder Banken bei der Ermittlung von Kapitalanforderungen auf Basis interner Modelle. Hierdurch wird die Vergleichbarkeitder Kapitalanforderungen zwischen den Banken sowie über die Zeit beeinträchtigt und die Glaubwürdigkeitder ermittelten RWAs geschwächt. Ebenso wird das aufsichtsrechtliche Ziel der Transparenzin Mitleidenschaft gezogen, wenn Investoren aus den veröffentlichten Angaben zu Kapitalanforderungen und risikogewichteten Aktiva keine Rückschlüsse auf die tatsächliche Höhe der eingegangenen Risiken ziehen können.

Die Ursachen für diese starken Abweichungen können neben unterschiedlichen nationalen Umsetzungen der Basel II-Regelungen auch darin begründet liegen, dass Banken die internen Modellen inhärenten Ermessensspielräumebei der Modellierung zum Teil bewusst nutzen, um niedrige Kapitalanforderungen zu erreichen. Durch solche bewusst optimistischen Modellierungsentscheidungen wird aber die regulatorisch erwünschte Mindesthöhe an Kapital unterschritten. Schließlich sind interne Modelle auch in besonderem Maße Modellrisikenausgesetzt, also der Gefahr, dass die Realität nicht adäquat in dem Model abgebildet wird und hieraus unangemessen hohe oder niedrige Kapitalanforderungen resultieren.

Fachliche Themen

Die im Dezember 2017 veröffentlichten Basel IV-Reformen sehen vor, dass der Basel I-Floor durch einen aggregierten Output Floor (ein Floor für die Summe der RWAs aller Risikokategorien) ersetzt wird. Dieser soll sicherstellen, dass die mit internen Modellen (IM) ermittelten RWA nicht geringer als ein bestimmter Prozentsatz der mittels der Standardansätze (SA) berechneten RWA sind. Gemäß den Basel IV-Standards sind von den Banken ab 2022 Übergangsregelungen für den Output-Floor anzuwenden: Ausgehend von einem aggregierten RWA-Floor von 50% im Jahr 2022 steigt der Floor jährlich um 5% bis Ende 2026. Der schrittweise Anstieg endet im Jahr 2027, indem zum 1.Januar 2027 der Capital Floor nochmal um weitere 2,5% angehoben und somit eine finale Höhe des aggregierten Capital Floors von 72,5% erreicht wird.

Zudem ist während der Phase-In Periode ein durch die Aufsicht festgelegtes, nationales Wahlrecht möglich, welches den aus der Anwendung des Capital-Floors resultierenden, schrittweisen Anstieg der Banken-RWA limitiert. Auf diese Art und Weise wird der maximale RWA-Anstieg der Bank vor Anwendung des Capital-Floors auf 25% begrenzt.

In der nachfolgenden Abbildung wird die Wirkungsweise der Übergangsregelungen exemplarisch dargestellt. Durch die Anwendung eines aggregierten Output-Floors entsteht die Möglichkeit sich kompensierender Effekte auf den Risikoarten (Kreditrisiko und Marktrisiko). Nach Ansicht des Baseler Ausschusses ist ein aggregierter Floor einfacher zu kommunizieren und zu interpretieren.

Bei der Berechnung des Capital Floors ist zu beachten, dass nicht alle von der Bank verwendeten Verfahren zu berücksichtigen sind:

Die finale Höhe der Eigenkapitalanforderungen der Bank ergibt sich schließlich aus dem Maximum der RWA gemäß der genutzten Standard- und interne Modelle-Ansätze des Instituts sowie der RWA nach Anwendung des Capital Floors.

Gerne unterstützen wir Sie bei

  • bei der Erstellung von Proberechnungen des aggregierten Output Floors.
  • bei der Anrechnung der die für die Floor-Berechnung einzubeziehenden Standardansätze
  • bei der Offenlegung der RWA vor und nach der Anwendung des Capital-Floors

Insgesamt zeigt sich, dass der Standardansatz für Banken, die die Kapitalanforderungen mit Hilfe interne Modelle berechnen, immer wichtiger wird.
Eine der zentralen Fragen in Bezug auf die zukünftigen Floor-Regelungen wird sicherlich sein, wie die Floors über die Jahre in Ihrem Institut „greifen“. Dabei spielen auch die Auswirkungen, die sich aufgrund der Basel IV-Regelungen für die in Ihrem Haus verwendeten Ansätze und Verfahren ergeben, eine erhebliche Rolle hinsichtlich der Höhe der finalen RWA. Mittels unserer Erfahrungen aus den bisherigen Proberechnungen zeigen wir Ihnen hier frühzeitig auf, welche Kapitalanforderungen aus den neuen Floor-Regelungen für Ihr Institut resultieren.

Gerne unterstützen wir Sie bei

  • Umsetzung von aufsichtsrechtlichen Dokumentationspflichten
  • Strategische Planung und Portfoliooptimierung
  • Umsetzung und Implementierung von Netting- und Besicherungsvereinbarungen (inkl. vertragliche Ausgestaltung sowie zusammenhängende Auswirkungsanalysen)
  • Analyse von Umsetzungsauswirkungen, bereichsübergreifenden Abhängigkeiten und Implementierung von Organisationsstrukturen
  • Unterstützung bei der Anbindung neuer Datenfelder (inkl. Identifizierung relevanter Datenquellen und Systeme in Ihrer Bank)
  • Erstellung von fachlichen IT-Konzepten
  • Schulung von Mitarbeitern zur Umsetzung neuer aufsichtsrechtlicher Anforderungen

Erfahren Sie mehr

YouTube

  • Weihnachtsgrüße aus Basel: BCBS finalisiert Basel IV

Tool

  • Basel IV
    Credit Risk Calculator Tool

Wir sind für Sie da!

Martin Neisen

Global Basel IV Leader

Martin Neisen

Tel: +49 69 9585-3328

LinkedInLinkedIn
Stefan Röth

Standardised Approaches

Stefan Röth

Tel: +49 69 9585-3841

LinkedInXING