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IRRBB

IRRBB – Das Zwei-Säulen-Prinzip.

Wie Banken das Risiko von Zinsänderungen abfedern sollen.

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Im Juni 2015 veröffentlichte der Baseler Ausschuss ein Konsultationspapier zu den Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch. Im Mittelpunkt der Vorschläge steht zum einen die ausreichende Kapitalausstattung der Banken, um potenzielle Verluste infolge von Zinsänderungen besser abfedern zu können. Dabei soll nicht nur das allgemeine Zinsänderungsrisiko sondern auch das Risiko aus Credit Spreads erfasst werden. Zum anderen will der Baseler Ausschuss Möglichkeiten der Kapitalarbitrage verhindern. Dabei geht es erstens um die Arbitrage zwischen Anlage- und Handelsbuch und zweitens um Arbitrage zwischen Anlagebuchportfolios, die unterschiedlichen Rechnungslegungsstandards unterliegen.

Der Entwurf stellt zwei Optionen zur Messung der Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch vor:

  1. Standardansatz Säule I (IRRBB standardised approach under Pillar 1)
    Derzeit gibt es im Rahmen der Säule I keinerlei Kapitalanforderungen zur Unterlegung von Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch (IRRBB – Interest Rate Risk in the Banking Book). Ein einheitlicher Standardansatz zur Messung des IRRBB könnte insoweit eine bessere Vergleichbarkeit bzw. ein ausgewogeneres level-playing-field schaffen. Gleichwohl ist eine Standardisierung nicht für alle Positionen des Anlagebuchs gleich geeignet. Vor allem Innovationen und Weiterentwicklungen können eine standardisierte Beurteilung schwierig werden lassen. Diesem Umstand versucht der IRRBB standardised approach dadurch Rechnung zu tragen, dass die Banken für bestimmte Produkte auch interne Parameter einbeziehen dürfen. Die Berechnung der IRRBB-Mindestkapitalanforderungen soll in verschiedenen Stufen erfolgen und nicht nur Änderungen des ökonomischen Kapitals, sondern auch Auswirkungen auf das Nettozinsergebnis umfassen.
  2. Erweiterter Säule-2-Ansatz (IRRBB enhanced Pillar 2 approach)
    Weniger als Alternative sondern vielmehr als Ergänzung zum Säule-1-Ansatz sieht der Baseler Entwurf einen weiterentwickelten Ansatz vor, bei dem von der Aufsicht genehmigte bankinterne Messverfahren zur Ermittlung der Zinsänderungsrisiken zur Anwendung kommen sollen. Die Kombination aus den standardisierten Kapitalanforderungen und den Elementen des SREP (Supervisory Review and Evaluation Process) soll aus Sicht des Ausschusses zu größerer Einheitlichkeit, Transparenz und Vergleichbarkeit führen.
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